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Artikel 20 Gg

Die Bundesrepublik Deutschland: Ein demokratischer und sozialer Bundesstaat

Die rechtliche Grundordnung

Artikel 20 des Grundgesetzes

Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland legt die rechtliche Grundordnung fest. Er garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde und verpflichtet alle dazu, diese zu achten und zu schützen.

Die Grundsätze des Grundgesetzes

Demokratie

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat, in dem das Volk die Staatsgewalt ausübt. Die Wahlen sind frei und geheim, und alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, an politischen Entscheidungen mitzuwirken.

Sozialstaat

Deutschland ist auch ein Sozialstaat. Der Staat hat die Aufgabe, für die soziale Gerechtigkeit zu sorgen und denjenigen zu helfen, die Hilfe benötigen. Dies geschieht durch Sozialleistungen wie Renten, Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung.

Bundesstaat

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 Ländern besteht. Die Länder haben ihre eigenen Parlamente und Regierungen und sind für bestimmte Bereiche selbst zuständig.

Fazit

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und föderaler Staat, in dem die Menschenrechte und die Grundfreiheiten geachtet werden. Die rechtliche Grundordnung, die im Grundgesetz festgelegt ist, garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde und verpflichtet alle dazu, diese zu achten und zu schützen.


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